WAS WIR TUN

Elternbeirat


Aufgaben des Elternbeirats

  • Schnittstelle zwischen Lehrerinnen/Lehrern/Schulleitung und Elternschaft
  • Plattform für Fragen, Anregungen und Kritik
  • Einbringen von Verbesserungsvorschlägen
  • Beitrag zu einer konstruktiven Gesprächskultur


Grundlagen der Elternmitwirkung

Art. 6 Abs. 2 GG: Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Art. 7 Abs. 1 GG legt die schulische Erziehung in die Verantwortung des Staates. In Baden-Württemberg sind die konkreten Mitwirkungsrechte der Eltern im Schulgesetz und in der Elternbeiratsverordnung festgelegt.


Möglichkeiten der Elternmitwirkung

Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern

  • in der Klassenpflegschaft,

Die Klassenpflegschaft (Elternabend) besteht aus den Eltern der Schüler und den Lehrern der Klasse. Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter, Stellvertreter der Klassenlehrer.

  • im Elternbeirat,

Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule.

  • und in der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen.